Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheimer Land-Alfeld in Petze gemäß § 37 des Kirchengesetzes über die Bildung der Kirchenvorstände zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern berufen:
1. Christine Hoffmann________________________________________
2. Erhard Fleige______________________________________________
3. Kerstin Rittersen___________________________________________
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Abkündigung auf der Homepage der Kirchengemeinde am 17. Mai 2020 bei dem Landeskirchenamt, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, anfechten.
Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder ein zur Kirchenvorsteherin oder zum Kirchenvorsteher berufenes Gemeindemitglied nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt.